Die Gebühren für eine Behandlung werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet. Die Abrechnung beinhaltet zusätzlich zum Patientenkontakt auch die Fallauswertung und Dokumentation und Rechnungslegung.
Die abgerechneten Gebühren nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker entsprechen im Allgemeinen etwa folgenden Stundensätzen (ab 1.4.2022):
85 € / Stunde Studenten, ALG2 Empfänger (bei Selbstzahlung der Gebühren (einfache Rechnung wird erstellt)
85 € / Stunde Kinder und Erwachsene (Selbstzahler) (einfache Rechnung wird erstellt)
90 € / Stunde Patienten mit Privat- oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfe (ausführliche Rechnung wird erstellt)
90 € / Stunde Einzelsitzung therapeutische Psychokinesiologie als Heilbehandlung nach Diagnose
100,00 € / Stunde Patienten mit sehr schweren Erkrankungen, dadurch erhöhter Aufwand
Werden Termine in der Praxis nicht wahrgenommen ohne dass eine Absage bis zu 48 Stunden vorher erfolgt, muss ich leider eine Ausfallpauschale in Rechnung stellen, die 60 % des vereinbarten Honorares beträgt. Erfolgt eine Absage eines Termines weniger als 24 Stunden vor dem Termin, fallen 90 % des vereinbarten Honorares bei Erstanamnesen bzw. der 90% der Zeit an, die für die Behandlung vorgesehen war. Bei Kindern beträgt die vorgesehene Behandlungszeit bei Folgeterminen in der Regel 60 min, bei Erwachsenen 90 min.
Häufige Fragen
Wie viel kostet eine Behandlung?
Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Das entspricht etwa folgenden Stundensätzen:
- 85 € für Kinder und Erwachsene als Selbstzahler sowie für Studenten und ALG-2-Empfänger
- 90 € bei Privat- oder Zusatzversicherung bzw. Beihilfe (ausführliche Rechnung)
- 90 € für eine Einzelsitzung Psychokinesiologie
- 100 € bei sehr schweren Erkrankungen mit erhöhtem Aufwand
Fallauswertung, Dokumentation und Rechnungslegung sind darin enthalten.
Wie lange dauert ein Termin?
Folgetermine dauern bei Kindern in der Regel 60 Minuten, bei Erwachsenen 90 Minuten. Eine Sitzung Psychokinesiologie dauert 90 bis 120 Minuten.
Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen zahlen keine Heilpraktiker-Leistungen. Beihilfeberechtigte erhalten in der Regel etwa 70 % erstattet. Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif einen Teil der Kosten – mehr dazu unter Gebührenerstattung.
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen muss?
Bitte sagen Sie spätestens 48 Stunden vorher ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechne ich eine Ausfallpauschale von 60 % des vereinbarten Honorars, bei Absage weniger als 24 Stunden vorher 90 %.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Am einfachsten über die Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 0176 97708983 (Mo–Fr 9–12 und 13–16 Uhr, außerhalb der Behandlungszeiten).