Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nicht für die vom Heilpraktiker erbrachten Leistungen. Die Leistungen sind im Regelfall vom Patienten selbst zu bezahlen. Allerdings erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst und Beamte sowie Kinder und Ehegatten dieser Personengruppe eine Beihilfe. Erstattet werden ca. 70% der Kosten.
Häufig kann man durch Abschluss einer privaten Heilpraktiker-Zusatzversicherung Versicherungsschutz für Heilpraktiker-Leistungen im Bereich Homöopathie, Kinesiologie bzw. Psychotherapie erlangen. Hier bietet sich eine Beratung unter www.heilpraktiker-plus.de an. Sie können sich unter folgendem Link ebenfalls einen Überblick verschaffen: https://www.dornsteintabelle.de/
Für Kinder liegen die Gebührensätze zwischen 4 und 6 Euro pro Monat. Erstattet werden dann ca. 80% Prozentsatz der Rechnung je nach Versicherung. Bei Bedarf kann ich Ihnen eine geeignete Heilpraktiker-Zusatzversicherung empfehlen.
Häufige Fragen
Zahlt die gesetzliche Krankenkasse für den Heilpraktiker?
Nein. Die Leistungen sind im Regelfall selbst zu bezahlen. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie ihre Kinder und Ehepartner erhalten Beihilfe – erstattet werden ca. 70 % der Kosten.
Lohnt sich eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung?
Für Kinder liegen die Beiträge bei etwa 4–6 € im Monat; erstattet werden je nach Versicherung rund 80 % der Rechnung. Einen Überblick bietet die Dornstein-Tabelle. Gern empfehle ich Ihnen eine geeignete Versicherung.